impressum kontakt drucken suchen
 
Startseite Die dbbj nrw Aktuelles Arbeitsfelder Seminare Fotoalben Downloads
Der dbbjnrw-Parteiencheck: Ausbildung und Übernahme
06.04.2010  
Hier findet ihr die Antworten von drei nordrhein-westfälischen Parteien auf unseren ersten Wahlprüfstein, bei dem es um das Thema Ausbildung und Übernahme geht. Weitere Wahlprüfsteine findet ihr auf der Übersichtsseite.
Wahlprüfstein Nr. 1: Ausbildung und Übernahme
In den letzten Jahren ist die Politik immer wieder mit der Aufforderung an die Privatwirtschaft herangetreten, mehr Ausbildungsplätze zu schaffen. Wie stehen Sie dazu, dass ausgerechnet das Land Nordhein-Westfalen als Arbeitgeber dem eigenen Aufruf nicht folgt und z.B. in den Bezirksregierungen immer weniger Ausbildungsstellen anbietet bzw. teilweise gar nicht mehr ausbildet?

Dies halten wir für einen Skandal, hier wird mal wieder an der fal­schen Stelle gespart. Andere wer­den zum Aus­bil­den auf­ge­fordert, nur das Land selber kommt seinen An­sprüchen nicht nach. Selbst die GRÜNE-Land­tags­frak­tion bietet Aus­bildungs­stellen an. Die Zahl der Ausbildungsplätze sollte sich an der Ge­samt­stellen­ent­wicklung orien­tieren. Die von der FDP mit­ge­tra­gene Lan­des­re­gie­rung hat von 2005 bis heute vor dem Hin­ter­grund der dringend not­wen­digen Kon­so­li­dierung des Lan­des­haus­halts und des bis 2005 rasant an­ge­stiegenen Schul­den­ber­ges über 14.000 Stellen in der Lan­des­ver­wal­tung ab­ge­baut. Auch die Aus­bil­dungs­plätze müssen kon­se­quen­ter­wei­se an den Ein­spar­vor­ga­ben teil­ha­ben. Eine Kon­so­li­dierung des Haus­halts und ein Be­en­den der jähr­lichen Neu­ver­schul­dung kom­men vor allem der jün­ge­ren Ge­ne­ra­tion zu Gute, da die Schul­den von heute die Steuern von mor­gen sind. Wir wollen eine Aus­bil­dungs­garantie für alle jungen Menschen, die jeder und jedem eine Aus­bildung auf qualitativ hohem Niveau er­möglicht. Auch wenn die Schaf­fung von mehr Aus­bil­dungs­plätzen und die Aus­bildung des Fach­kräfte­nach­wuchses vor allem in der Ver­ant­wortung der Wirt­schaft liegen, er­for­dert dies eine ge­mein­sa­me An­strengung von Wirt­schaft, Politik, Agen­tur für Ar­beit und Berufs­kollegs. Die kom­mu­na­len und lan­des­eigenen Be­trie­be sind bei der Aus­bil­dung in der Pflicht. Sie müs­sen Stan­dards bei der Aus­bil­dungs­qualität set­zen und auch über den ei­ge­nen Be­darf hi­naus aus­bil­den.
 
Das Land Nordrhein-Westfalen verbietet den besonders verschuldeten Kommunen weiterhin auszubilden. Halten Sie dies im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und des demografischen Wandels für angebracht?

Wir halten dies für falsch, nicht zuletzt aus Per­so­nal­ent­wick­lungs­grün­den. Je nach Kom­mu­ne und Aus­bil­dungs­art kann die Aus­bil­dung von Über­be­darf er­for­der­lich und sinn­voll sein, denn für nicht staats­spe­zi­fische Be­rufs­gruppen bedarf es - gera­de an­ge­sichts des demo­grafischen Wandels - mehr Aus­bil­dungs­stellen. Hier müs­sen spe­zi­fi­sche Konzepte unter Ein­be­ziehung der betroffenen In­sti­tu­ti­onen ent­wickelt werden. Grundsätzlich begrüßt die FDP die Bemühungen der Städte und Ge­mein­den, Aus­bil­dungs­plätze und da­mit Zu­kunfts­per­spek­tiv­en für (junge) Men­schen be­reit zu stellen. Be­fin­den sich Kommunen aller­dings in pre­kären fi­nan­ziellen Si­tu­a­ti­onen, so ist es notwendig, das gewünschte Aus­bil­dungs­niveau für einen be­stimmten Zeit­raum ein­zu­schränken. Da­bei existiert aller­dings kein grund­sätzliches Aus­bil­dungs­ve­bot für ver­schuldete Kom­mu­nen. Dieses greift ledig­lich bei über­schul­de­ten oder von Über­schul­dung be­drohten Ge­meinden und auch hier nur für Aus­bil­dungs­plätze, die über den un­ab­weis­baren Eigen­be­darf hinaus gehen. Dies ist zwar miss­lich, aber not­wen­dig. Denn die Situation über­schuldeter bzw. von Über­schul­dung be­drohter Ge­mein­den ist ver­gleich­bar mit der Situation in­sol­ven­ter bzw. von In­sol­venz be­drohter Wirt­schafts­un­ter­nehmen. In sol­chen Fäl­len muss die Wieder­her­stellung der kommunalen Hand­lungs­fähig­keit Priorität haben. Im An­schluss daran steht es den Kom­mu­nen frei, den über­plan­mäßigen Aus­bil­dungs­be­trieb wieder auf­zu­nehmen.

Nicht von diesen Ein­schränkungen betroffen sind im Übrigen die kom­mu­na­len Aus­bil­dungs­plätze außer­halb der Kern­ver­wal­tungen. Denn auf das Aus­bil­dungs­ver­halten städ­tischer Ge­sell­schaften (Stadt­werke etc.) hat das Land kei­ner­lei Ein­fluss. Den Ein­griffs­be­fug­nissen des Landes in das kom­mu­na­le Aus­bil­dungs­ver­halten sind also sehr enge Grenzen gesetzt. Aus der Per­spektive der FDP sind diese vor dem Hinter­grund der kom­mu­na­len Selbst­ver­waltung vertretbar.
Der Staat und die Kommunen müs­sen bei der Bereit­stellung von Aus­bil­dungs­plätzen mit gu­tem Bei­spiel voran­gehen. Die ka­tas­tro­pha­le La­ge der kom­mu­na­len Haus­halte darf das nicht be­hin­dern. Auch Kom­mu­nen im Not­haus­halts­recht müs­sen aus­bilden dür­fen. Zu­dem gilt es, die Kom­mu­nen bei ihrer Haus­halts­kon­so­li­dierung mit Hil­fen des Lan­des (Alt­schul­den­hilfe "Stär­kungs­pakt Stadt­finanzen") und des Bun­des (Senkung der Sozial­lasten) so zu unter­stützen, dass ihre Not­si­tu­a­tion über­wun­den werden kann und damit wieder Per­spek­ti­ven für die Be­schäf­tig­ten er­öff­net wer­den können.

 
Mit ihrer spezialisierten Ausbildung als Justiz- und Verwaltungsfachangestellte/r haben junge Menschen häufig keine Chance, in der Privatwirtschaft unterzukommen. Wenn sie nicht vom Land bzw. der Kommune übernommen werden, folgt unmittelbar die Arbeitslosigkeit. Wie stehen Sie zu einer Übernahmegarantie für staatsspezifische Berufsgruppen?

Wir fordern keine Über­nah­me­ga­ran­tie, da es immer wie­der Fälle und Si­tu­a­tionen gibt, in denen eine solche nicht ge­währ­leis­tet wer­den kann. An­ge­sichts der mo­men­ta­nen Fi­nanz­la­ge in Län­dern und Kom­mu­nen kann diese Frage grund­sätz­lich nur un­ter dem Vor­be­halt der Fi­nan­zier­bar­keit ge­prüft wer­den. Wir sind je­doch der Auf­fas­sung, dass bei jeder Ver­ga­be einer staats­spe­zi­fischen Aus­bil­dungs­stel­le eine spätere Über­nah­me ge­plant sein sollte und das Land in je­dem Fall ver­suchen muss den Aus­ge­bil­de­ten oder die Aus­ge­bil­de­te zu über­nehmen. Die Frage einer Über­na­hme­ga­ran­tie für staats­spe­zi­fi­sche Be­rufs­grup­pen be­darf einer gründ­lichen Ab­wä­gung. Unseres Er­ach­tens ist eine Über­na­hme­ga­ran­tie dann nicht zweck­mäßig, wenn in diesem Fall die Zahl der Aus­bil­dungs­plätze noch weiter re­du­ziert werden müsste, als dies aus Haus­halts­grün­den ohne­hin be­reits not­wen­dig ist. Denn auch heute be­wer­ben sich junge Men­schen in den staats­spe­zi­fi­schen Be­rufs­grup­pen in voller Kennt­nis der Tat­sache, dass sie keine Über­na­hme­ga­ran­tie er­hal­ten, um einen Aus­bil­dungs­platz. Eine solide und qua­li­fi­zier­te Aus­bil­dung, wie sie die jungen Men­schen beim Land er­hal­ten, ist die Grund­lage für eine ge­sicherte spätere be­ruf­liche Zu­kunft. Die kommunalen und landes­ei­ge­nen Be­trie­be sind bei der Aus­bil­dung in der Pflicht. Sie müssen Stan­dards bei der Aus­bi­ldungs­qua­li­tät setzen und auch über den ei­ge­nen Be­darf hinaus aus­bil­den. Bei Über­na­hme­ga­ran­tien set­zen wir auf den Dia­log mit Per­so­nal­rä­ten und Ge­werk­schaf­ten.
 
Wenn sie doch übernommen werden, werden junge Menschen nach einer dreijährigen qualifizierten Ausbildung mittlerwelle häufig in der Tarifgruppe für ungelernte Kräfte (EG 3 statt EG 5) eingruppiert. Hier liegt die Bezahlung für qualifizierte Arbeit oft auf ALG II-Niveau. Reiht sich die öffentliche Verwaltung als Arbeitgeber langsam hinter Kick, Lidl und Schlecker ein? Wie stehen Sie zu Lohndumping und Eingruppierungen in die Entgeltgruppe 3 nach der Ausbildung?

Dieses Lohndumping ist generell in­ak­zep­ta­bel. Wer für das Land Nord­rhein-West­fa­len ar­bei­tet, darf nicht auf Ar­beits­lo­sen­geld II Niveau be­zahlt wer­den. Dass der Ab­stand zwischen Hartz IV-Be­zü­gen und vielen Ent­gel­ten im Nie­drig­lohn­sek­tor oft un­be­deu­tend ist, hat nichts mit zu hohen Re­gel­sät­zen zu tun, son­dern da­mit, dass z.B. durch Ta­rif­flucht und Aus­glie­derungen, durch Lohn­dumping und dem Zer­schla­gen von Voll­zeit­stellen in 400 Euro-Jobs die Ein­kom­men breiter Teile der Be­völ­ke­rung immer wei­ter nach un­ten ge­drückt wor­den sind. Des­halb for­dern wir einen ge­ne­rellen Min­dest­lohn.
Die FDP lehnt Lohndumping in je­der Form ab. Davon un­ter­schei­den sich je­doch Fra­gen der Ein­grup­pie­rung in eine Ent­gelt­grup­pe nach den Tarif­ver­trä­gen für den öffent­lichen Dienst. Diese sind als Er­geb­nis von Tarif­ver­hand­lun­gen ent­stan­den und wer­den da­mit auch von den Ge­werk­schaf­ten als Tarif­ver­trags­par­teien in dieser Form mit­ge­tra­gen. Wün­schens­wer­te Än­de­rungen sind auf dieser Ebene an­zu­stre­ben. Wir wollen Gute Arbeit für alle, Ar­beit, von der die Men­schen gut le­ben können. Wir wollen pre­käre Be­schäf­ti­gung in je­der Form über­win­den. Neben einer Lohn­un­ter­gren­ze ge­hört da­zu auch die Stär­kung des Prin­zips "Glei­cher Lohn für glei­che Ar­beit." Es darf auch im öffent­lichen Dienst keine Um­gebung von Ar­beit­nehmer­rechten geben. Wir setzen auf starke Tarif­part­ner­schaf­ten, die sich auch um die ge­rech­te Ein­grup­pie­rung von Aus­zu­bil­den­den küm­mern.
 
Der Öffentliche Dienst wird in den nächsten zehn Jahren allein 20 Prozent seiner Beschäftigten durch den Eintritt in den Ruhestand verlieren. Schon jetzt ist klar, dass die Zahl der Auszubildenden und Anwärter nicht ausreichen wird, um die herannahende Pensionierungswelle ab 2012 aufzufangen. Welche Anreize halten Sie für notwendig und umsetzbar, um die Ausbildung im öffentlichen Dienst attraktiver zu halten?

Auch hier verweisen wir wieder auf die weg­wei­sen­den Er­geb­nisse der Re­gie­rungs­kom­mission "Zu­kunft des öffent­lichen Dienstes - öffent­licher Dienst der Zu­kunft" aus dem Jahr 2004. Unser Ziel ist die Schaf­fung eines bun­des­ein­heit­lichen Be­schäf­tig­ten­rechts auf privat­recht­licher Grund­lage, das die Zwei­tei­lung in Be­amtinnen und Be­amte und An­ge­stellte auf­hebt. Wir brau­chen eine Reform des starren und un­durch­lässigen Lauf­bahn­rechts mit Lauf­bahnen, die sich an den Funktions­be­reichen orientieren und da­mit mehr Ge­rech­tig­keit schaffen. Wir brau­chen eine flexi­blere Per­so­nal­ent­wick­lung, mehr Durch­lässig­keit und mehr Leis­tungs­orien­tie­rung und nicht zu­letzt eine volle Gleich­stellung ein­ge­tra­ge­ner Le­bens­part­ner­schaf­ten. All dies ist jetzt in der Kom­pe­tenz der Länder - auch NRW muss diese Chance nutzen. Außer­dem muss die Un­gleich­be­hand­lung in der Be­sol­dung der Be­amtinnen und Be­am­ten im Ver­gleich zu den An­ge­stellten be­sei­tigt wer­den.

Leis­tungs­starker Nach­wuchs kann durch eine qua­li­fi­zier­te Aus­bil­dung und an­ge­messene Be­zahlung ge­wonnen wer­den. Be­amten­an­wärter un­ter­lie­gen während ihrer Aus­bil­dung dem Ali­men­ta­tions­prin­zip. Folg­lich müssen auch sie amts- und ver­fassungs­ge­mäß be­sol­det wer­den. Eine adä­qua­te Aus­bil­dungs­ver­gü­tung sichert zu­dem das Inter­es­se leis­tungs­star­ker Be­wer­ber. Wir for­dern, dass die Ta­rif­ver­ein­barungen für An­ge­stellte im Öffent­lichen Dienst 1:1 auf die Be­amte und Be­amtinnen in Nord­rhein-West­falen über­tra­gen wer­den.
Eine Ausbildung im öffentlichen Dienst erfreut sich - ins­be­son­dere in wirt­schaft­lich schwieri­gen Zei­ten - großer Be­liebt­heit. Aus­zu­bil­den­de in IHK-Be­ruvfen aus der öffent­lichen Ver­wal­tung sind nach er­folg­reich ab­sol­vier­ter Prü­fung auf dem Ar­beits­markt sehr ge­fragt. In den nächsten Jahren steht der öffent­liche Dienst in Nord­rhein-West­fa­len auf­grund seiner de­mo­gra­fischen Struk­tur vor einem gro­ßen per­son­ellen Um­bruch. Der Öffent­liche Dienst muss auch in Zu­kunft im Wett­be­werb mit an­de­ren Ar­beit­ge­bern um qua­li­fi­zier­te Nach­wuchs­kräf­te be­stehen können. Wir werden die Dienst­rechts­re­form im Dia­log mit den Per­so­nal­rä­ten und Ge­werk­schaf­ten auf den Weg bringen. Für uns gilt der Grund­satz 'Ko­opera­tion statt Kon­fron­ta­tion'. Die SPD wird in Leit­linien zur Dienst­rechts­re­form Vor­schläge für eine Ver­ein­fachung des Lauf­bahn­rechtes und eine Re­du­zierung der Fach­lauf­bahnen vor­le­gen. Der öffent­liche Dienst muss attrak­tiver wer­den, wenn er un­ter den Be­dingungen des demo­graphischen Wan­dels leistungs­fähig blei­ben will. Dazu tra­gen bessere Auf­stiegs­chancen und eine höhere Mo­bi­li­tät ent­scheidend bei. Außer­dem muss endl­ich der Wechsel zwischen Ver­wal­tung, Wirt­schaft und in­ter­na­tio­na­len Or­ga­ni­sa­tio­nen er­leich­tert wer­den, da­mit wir die Bes­ten für den öffent­lichen Dienst ge­winnen können.