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| Wahlprüfstein Nr. 1: Ausbildung und Übernahme |
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| In den letzten Jahren ist die Politik immer wieder mit der Aufforderung an die Privatwirtschaft herangetreten, mehr Ausbildungsplätze zu schaffen. Wie stehen Sie dazu, dass ausgerechnet das Land Nordhein-Westfalen als Arbeitgeber dem eigenen Aufruf nicht folgt und z.B. in den Bezirksregierungen immer weniger Ausbildungsstellen anbietet bzw. teilweise gar nicht mehr ausbildet? |
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| Dies halten wir für einen Skandal, hier wird mal wieder an der falschen Stelle gespart. Andere werden zum Ausbilden aufgefordert, nur das Land selber kommt seinen Ansprüchen nicht nach. Selbst die GRÜNE-Landtagsfraktion bietet Ausbildungsstellen an. |
Die Zahl der Ausbildungsplätze sollte sich an der Gesamtstellenentwicklung orientieren. Die von der FDP mitgetragene Landesregierung hat von 2005 bis heute vor dem Hintergrund der dringend notwendigen Konsolidierung des Landeshaushalts und des bis 2005 rasant angestiegenen Schuldenberges über 14.000 Stellen in der Landesverwaltung abgebaut. Auch die Ausbildungsplätze müssen konsequenterweise an den Einsparvorgaben teilhaben. Eine Konsolidierung des Haushalts und ein Beenden der jährlichen Neuverschuldung kommen vor allem der jüngeren Generation zu Gute, da die Schulden von heute die Steuern von morgen sind. |
Wir wollen eine Ausbildungsgarantie für alle jungen Menschen, die jeder und jedem eine Ausbildung auf qualitativ hohem Niveau ermöglicht. Auch wenn die Schaffung von mehr Ausbildungsplätzen und die Ausbildung des Fachkräftenachwuchses vor allem in der Verantwortung der Wirtschaft liegen, erfordert dies eine gemeinsame Anstrengung von Wirtschaft, Politik, Agentur für Arbeit und Berufskollegs. Die kommunalen und landeseigenen Betriebe sind bei der Ausbildung in der Pflicht. Sie müssen Standards bei der Ausbildungsqualität setzen und auch über den eigenen Bedarf hinaus ausbilden. |
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| Das Land Nordrhein-Westfalen verbietet den besonders verschuldeten Kommunen weiterhin auszubilden. Halten Sie dies im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und des demografischen Wandels für angebracht? |
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| Wir halten dies für falsch, nicht zuletzt aus Personalentwicklungsgründen. Je nach Kommune und Ausbildungsart kann die Ausbildung von Überbedarf erforderlich und sinnvoll sein, denn für nicht staatsspezifische Berufsgruppen bedarf es - gerade angesichts des demografischen Wandels - mehr Ausbildungsstellen. Hier müssen spezifische Konzepte unter Einbeziehung der betroffenen Institutionen entwickelt werden. |
Grundsätzlich begrüßt die FDP die Bemühungen der Städte und Gemeinden, Ausbildungsplätze und damit Zukunftsperspektiven für (junge) Menschen bereit zu stellen. Befinden sich Kommunen allerdings in prekären finanziellen Situationen, so ist es notwendig, das gewünschte Ausbildungsniveau für einen bestimmten Zeitraum einzuschränken. Dabei existiert allerdings kein grundsätzliches Ausbildungsvebot für verschuldete Kommunen. Dieses greift lediglich bei überschuldeten oder von Überschuldung bedrohten Gemeinden und auch hier nur für Ausbildungsplätze, die über den unabweisbaren Eigenbedarf hinaus gehen. Dies ist zwar misslich, aber notwendig. Denn die Situation überschuldeter bzw. von Überschuldung bedrohter Gemeinden ist vergleichbar mit der Situation insolventer bzw. von Insolvenz bedrohter Wirtschaftsunternehmen. In solchen Fällen muss die Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit Priorität haben. Im Anschluss daran steht es den Kommunen frei, den überplanmäßigen Ausbildungsbetrieb wieder aufzunehmen.
Nicht von diesen Einschränkungen betroffen sind im Übrigen die kommunalen Ausbildungsplätze außerhalb der Kernverwaltungen. Denn auf das Ausbildungsverhalten städtischer Gesellschaften (Stadtwerke etc.) hat das Land keinerlei Einfluss. Den Eingriffsbefugnissen des Landes in das kommunale Ausbildungsverhalten sind also sehr enge Grenzen gesetzt. Aus der Perspektive der FDP sind diese vor dem Hintergrund der kommunalen Selbstverwaltung vertretbar. |
Der Staat und die Kommunen müssen bei der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen mit gutem Beispiel vorangehen. Die katastrophale Lage der kommunalen Haushalte darf das nicht behindern. Auch Kommunen im Nothaushaltsrecht müssen ausbilden dürfen. Zudem gilt es, die Kommunen bei ihrer Haushaltskonsolidierung mit Hilfen des Landes (Altschuldenhilfe "Stärkungspakt Stadtfinanzen") und des Bundes (Senkung der Soziallasten) so zu unterstützen, dass ihre Notsituation überwunden werden kann und damit wieder Perspektiven für die Beschäftigten eröffnet werden können. |
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| Mit ihrer spezialisierten Ausbildung als Justiz- und Verwaltungsfachangestellte/r haben junge Menschen häufig keine Chance, in der Privatwirtschaft unterzukommen. Wenn sie nicht vom Land bzw. der Kommune übernommen werden, folgt unmittelbar die Arbeitslosigkeit. Wie stehen Sie zu einer Übernahmegarantie für staatsspezifische Berufsgruppen? |
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| Wir fordern keine Übernahmegarantie, da es immer wieder Fälle und Situationen gibt, in denen eine solche nicht gewährleistet werden kann. Angesichts der momentanen Finanzlage in Ländern und Kommunen kann diese Frage grundsätzlich nur unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit geprüft werden. Wir sind jedoch der Auffassung, dass bei jeder Vergabe einer staatsspezifischen Ausbildungsstelle eine spätere Übernahme geplant sein sollte und das Land in jedem Fall versuchen muss den Ausgebildeten oder die Ausgebildete zu übernehmen. |
Die Frage einer Übernahmegarantie für staatsspezifische Berufsgruppen bedarf einer gründlichen Abwägung. Unseres Erachtens ist eine Übernahmegarantie dann nicht zweckmäßig, wenn in diesem Fall die Zahl der Ausbildungsplätze noch weiter reduziert werden müsste, als dies aus Haushaltsgründen ohnehin bereits notwendig ist. Denn auch heute bewerben sich junge Menschen in den staatsspezifischen Berufsgruppen in voller Kenntnis der Tatsache, dass sie keine Übernahmegarantie erhalten, um einen Ausbildungsplatz. Eine solide und qualifizierte Ausbildung, wie sie die jungen Menschen beim Land erhalten, ist die Grundlage für eine gesicherte spätere berufliche Zukunft. |
Die kommunalen und landeseigenen Betriebe sind bei der Ausbildung in der Pflicht. Sie müssen Standards bei der Ausbildungsqualität setzen und auch über den eigenen Bedarf hinaus ausbilden. Bei Übernahmegarantien setzen wir auf den Dialog mit Personalräten und Gewerkschaften. |
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| Wenn sie doch übernommen werden, werden junge Menschen nach einer dreijährigen qualifizierten Ausbildung mittlerwelle häufig in der Tarifgruppe für ungelernte Kräfte (EG 3 statt EG 5) eingruppiert. Hier liegt die Bezahlung für qualifizierte Arbeit oft auf ALG II-Niveau. Reiht sich die öffentliche Verwaltung als Arbeitgeber langsam hinter Kick, Lidl und Schlecker ein? Wie stehen Sie zu Lohndumping und Eingruppierungen in die Entgeltgruppe 3 nach der Ausbildung? |
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Dieses Lohndumping ist generell inakzeptabel. Wer für das Land Nordrhein-Westfalen arbeitet, darf nicht auf Arbeitslosengeld II Niveau bezahlt werden. Dass der Abstand zwischen Hartz IV-Bezügen und vielen Entgelten im Niedriglohnsektor oft unbedeutend ist, hat nichts mit zu hohen Regelsätzen zu tun, sondern damit, dass z.B. durch Tarifflucht und Ausgliederungen, durch Lohndumping und dem Zerschlagen von Vollzeitstellen in 400 Euro-Jobs die Einkommen breiter Teile der Bevölkerung immer weiter nach unten gedrückt worden sind. Deshalb fordern wir einen generellen Mindestlohn.
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Die FDP lehnt Lohndumping in jeder Form ab. Davon unterscheiden sich jedoch Fragen der Eingruppierung in eine Entgeltgruppe nach den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst. Diese sind als Ergebnis von Tarifverhandlungen entstanden und werden damit auch von den Gewerkschaften als Tarifvertragsparteien in dieser Form mitgetragen. Wünschenswerte Änderungen sind auf dieser Ebene anzustreben. |
Wir wollen Gute Arbeit für alle, Arbeit, von der die Menschen gut leben können. Wir wollen prekäre Beschäftigung in jeder Form überwinden. Neben einer Lohnuntergrenze gehört dazu auch die Stärkung des Prinzips "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit." Es darf auch im öffentlichen Dienst keine Umgebung von Arbeitnehmerrechten geben. Wir setzen auf starke Tarifpartnerschaften, die sich auch um die gerechte Eingruppierung von Auszubildenden kümmern. |
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| Der Öffentliche Dienst wird in den nächsten zehn Jahren allein 20 Prozent seiner Beschäftigten durch den Eintritt in den Ruhestand verlieren. Schon jetzt ist klar, dass die Zahl der Auszubildenden und Anwärter nicht ausreichen wird, um die herannahende Pensionierungswelle ab 2012 aufzufangen. Welche Anreize halten Sie für notwendig und umsetzbar, um die Ausbildung im öffentlichen Dienst attraktiver zu halten? |
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Auch hier verweisen wir wieder auf die wegweisenden Ergebnisse der Regierungskommission "Zukunft des öffentlichen Dienstes - öffentlicher Dienst der Zukunft" aus dem Jahr 2004. Unser Ziel ist die Schaffung eines bundeseinheitlichen Beschäftigtenrechts auf privatrechtlicher Grundlage, das die Zweiteilung in Beamtinnen und Beamte und Angestellte aufhebt. Wir brauchen eine Reform des starren und undurchlässigen Laufbahnrechts mit Laufbahnen, die sich an den Funktionsbereichen orientieren und damit mehr Gerechtigkeit schaffen. Wir brauchen eine flexiblere Personalentwicklung, mehr Durchlässigkeit und mehr Leistungsorientierung und nicht zuletzt eine volle Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften. All dies ist jetzt in der Kompetenz der Länder - auch NRW muss diese Chance nutzen. Außerdem muss die Ungleichbehandlung in der Besoldung der Beamtinnen und Beamten im Vergleich zu den Angestellten beseitigt werden.
Leistungsstarker Nachwuchs kann durch eine qualifizierte Ausbildung und angemessene Bezahlung gewonnen werden. Beamtenanwärter unterliegen während ihrer Ausbildung dem Alimentationsprinzip. Folglich müssen auch sie amts- und verfassungsgemäß besoldet werden. Eine adäquate Ausbildungsvergütung sichert zudem das Interesse leistungsstarker Bewerber. Wir fordern, dass die Tarifvereinbarungen für Angestellte im Öffentlichen Dienst 1:1 auf die Beamte und Beamtinnen in Nordrhein-Westfalen übertragen werden. |
Eine Ausbildung im öffentlichen Dienst erfreut sich - insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten - großer Beliebtheit. Auszubildende in IHK-Beruvfen aus der öffentlichen Verwaltung sind nach erfolgreich absolvierter Prüfung auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt. |
In den nächsten Jahren steht der öffentliche Dienst in Nordrhein-Westfalen aufgrund seiner demografischen Struktur vor einem großen personellen Umbruch. Der Öffentliche Dienst muss auch in Zukunft im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern um qualifizierte Nachwuchskräfte bestehen können. Wir werden die Dienstrechtsreform im Dialog mit den Personalräten und Gewerkschaften auf den Weg bringen. Für uns gilt der Grundsatz 'Kooperation statt Konfrontation'. Die SPD wird in Leitlinien zur Dienstrechtsreform Vorschläge für eine Vereinfachung des Laufbahnrechtes und eine Reduzierung der Fachlaufbahnen vorlegen. Der öffentliche Dienst muss attraktiver werden, wenn er unter den Bedingungen des demographischen Wandels leistungsfähig bleiben will. Dazu tragen bessere Aufstiegschancen und eine höhere Mobilität entscheidend bei. Außerdem muss endlich der Wechsel zwischen Verwaltung, Wirtschaft und internationalen Organisationen erleichtert werden, damit wir die Besten für den öffentlichen Dienst gewinnen können. |
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