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Der dbbjnrw-Parteiencheck: Arbeitsbedingungen und leistungsorierte Bezahlung
09.04.2010  
Hier findet ihr die Antworten von drei nordrhein-westfälischen Parteien auf unseren zweiten Wahlprüfstein, bei dem es um das Thema Arbeitsbedingungen und leistungsorientierte Bezahlung geht. Weitere Wahlprüfsteine findet ihr auf der Übersichtsseite.
Wahlprüfstein Nr. 2: Arbeitsbedingungen und leistungsorientierte Bezahlung
Kommunalbeamte werden nach landsspezifischen Regelungen besoldet, während kommunale Tarifbeschäftigte ihre Einkommensentwicklung gemeinsam mit den Bundesbeschäftigten verhandeln. Daraus entstehen unterschiedliche Entwicklungen zwischen Kommunalbeamten und Arbeitnehmern, die zunehmend zu Spannungen in den kommunalen Dienststellen führen.

Wie stehen Sie zur der Ungleichbehandlung zwischen Arbeitnehmern und Beamten in Sachen Arbeitszeit und Bezahlung? Finden Sie es gerechtfertigt, dass Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst - insbesondere in der Krankenpflege und im Bildungsbereich - für die gleiche Arbeit nicht den gleichen Lohn erhalten?

Die Föderalismusreform hat den öf­fent­lichen Dienst wei­ter zer­splittert und da­mit ge­schwächt. Neben der Zwei­tei­lung in ta­rif­be­schäf­tig­te An­ge­stel­lte einer­seits und Be­am­tinnen und Be­am­te an­de­rer­seits, führt die Über­tra­gung der Re­ge­lungs­kom­pe­tenz für das Be­am­ten­recht auf die Län­der zu einer wei­te­ren Aus­dif­feren­zie­rung der ge­setz­lichen Rah­men­be­din­gun­gen. Jetzt gilt es, im Rah­men der be­ste­hen­den Mög­lich­kei­ten ein mo­der­nes Dienst­recht für die Be­am­tinnen und Be­am­ten in NRW zu schaffen. Durch die Re­form des Lan­des­per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­set­zes wur­den durch die schwarz-gel­be Lan­des­re­gierung gra­vierende Ein­schnitte bei Mit­be­stimmung und Be­tei­li­gung der Be­schäf­tig­ten vor­ge­nommen, die ge­mein­sam mit den Ge­werk­schaf­ten korri­giert wer­den müssen.

Wir stre­ben eine Dienst­rechts­re­form an deren Ziel die größt­mög­liche Gleich­be­hand­lung von Be­am­tInnen, An­ge­stellten und Ar­beiter­innen im öf­fent­lichen Dienst sein muss. Für uns zei­gen hier die weg­wei­sen­den Er­geb­nisse der Re­gie­rungs­kom­mis­sion "Zu­kunft des öffent­lichen Diens­tes - öffent­licher Dienst der Zu­kunft" aus dem Jahr 2004 nach wie vor den rich­ti­gen Weg auf: die Schaffung eines bun­des­ein­heit­lichen Be­schäf­tig­ten­rechts auf pri­vat­recht­licher Grund­lage, das die Zwei­tei­lung in Be­am­tinnen und Be­am­te und An­ge­stellte auf­hebt. Für die dafür not­wen­di­ge Grund­ge­setz­än­de­rung mit der Ab­schaffung des Be­am­ten­status ist leider keine politische Mehr­heit in Sicht. Daher muss alles dafür ge­tan wer­den, dass die 16 Län­der mög­lichst ein­heit­liche Be­am­ten­ge­setze auf den Weg bringen, die sich dem Re­form­be­darf stellen.

Wir brauchen eine Re­form des starren und un­durch­lässigen Lauf­bahn­rechts mit Lauf­bahnen, die sich an den Funktions­be­reichen orien­tieren und da­mit mehr Ge­rechtig­keit schaffen. Wir brauchen eine fle­xi­blere Per­sonal­ent­wicklung, mehr Durch­lässig­keit und mehr Leis­tungs­orien­tierung und nicht zu­letzt eine volle Gleich­stellung ein­ge­tra­ge­ner Le­bens­part­ner­schaf­ten. All dies ist jetzt in der Kom­pe­tenz der Län­der - auch NRW muss diese Chance nut­zen. Außer­dem muss die Un­gleich­be­hand­lung in der Be­sol­dung der Be­am­tinnen und Be­am­ten im Ver­gleich zu den An­ge­stellten be­sei­tigt wer­den. Ta­rif­ab­schlüsse müs­sen in vollem Um­fang auf die Be­am­tinnen und Be­am­ten über­tra­gen wer­den. Die Dienst­rechts­re­form kann je­doch nur an die Län­der­ta­rife nicht an die kom­mu­na­len Ta­ri­fe an­ge­passt wer­den, weil uns hier­zu die recht­liche Mög­lich­keit fehlt.
Wir haben es beim Beamtentum und der Be­schäf­ti­gung nach Ta­rif­ver­trag mit zwei grund­le­gend un­ter­schied­lichen Sys­te­men zu tun. Sie ha­ben sich un­ab­hängig von­ein­an­der ent­wickelt und wei­sen un­ter­ein­an­der ver­schie­de­ne As­pek­te von "Un­gleich­heit" auf. Wäh­rend Be­am­te die be­kannten Vor­teile wie Le­bens­zeit­an­stel­lung oder Bei­hilfe ha­ben, ste­hen dem auch Nach­tei­le wie Streik­ver­bot oder der er­schwer­te Wech­sel in die pri­va­te Wirt­schaft ge­gen­über. An­ge­stel­lte un­ter­lie­gen dem­ge­gen­über der So­zial­ab­ga­ben­pflicht und sind an die Ein­grup­pierun­gen der Tarif­ver­trä­ge ge­bun­den. Im Ge­gen­satz zu Be­am­ten ha­ben An­ge­stellte Streik­recht, einen an ta­ri­fliche Mechanis­men an­knüpfen­den Be­för­derungs­an­spruch sowie ein et­was höheres Weih­nachts­geld. Auch bei den Ar­beits­zei­ten waren Ta­rif­be­schäf­tig­te in den letzten Jahren Be­am­ten ge­gen­über be­vor­zugt. Beide Sys­te­me knüp­fen zu­dem an das Aus­bil­dungs­niveau der Be­schäf­tig­ten an, so dass auch von dieser Sei­te her sich der Ver­gleich "Gleicher Lohn für gleiche Ar­beit" ver­bie­tet. So ha­ben an­ge­stellte Lehrer zu­meist kein Re­fe­ren­da­riat ab­sol­viert. Dies hat neben der zeit­lichen Kom­po­nen­te vor allem auch einen päda­go­gisch qua­li­fi­ka­torischen Hin­ter­grund. Die SPD arbeitet mit den Ge­werk­schaf­ten und den Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tungen an einer Re­form des Dienst­rechtes in Nord­hrein-West­fa­len. Die an­ste­hen­de Re­form muss dazu füh­ren, dass es wie­der zu einer An­gleichung der Ar­beits­be­din­gungen von Be­am­ten und An­ge­stellten kommt. Be­am­ten- und Tarif­recht müssen da­bei ohne Ver­wischung der struk­tu­rellen Unter­schiede soweit wie mög­lich an­ge­glichen wer­den.
 
Aufgrund der Entwicklung der kommunalen Finanzen können Beamte immer häufiger nicht befördert werden, obwohl sie entsprechend höherwertige Aufgaben wahrnehmen. Beabsichtigt Ihre Partei Änderungen für Kommunen im Haushaltssicherungskonzept?

Die NRW-Kommunen befin­den sich in einer katas­tro­pha­len Fi­nanz­si­tua­tion. Mit ge­ra­de ein­mal 39 von 427 Städten und Ge­mein­den ver­fü­gen nur noch knapp 10 % der NRW-Kom­mu­nen über einen struk­tu­rell aus­ge­glichenen Haus­halt. Alleine in der Zeit von Mitte 2005 bis Ende 2009 stie­gen die kom­mu­na­len Kas­sen­kre­di­te in NRW um rund 70 % von 10,2 auf rund 17,7 Milli­ar­den Euro. Die NRW-Kom­mu­nen ha­ben da­mit über die Hälf­te der bun­des­wei­ten Kas­sen­kre­di­te auf­ge­nom­men. Von der schlech­ten Fi­nanz­la­ge sind be­son­ders die Städte und Ge­mein­den im Ruhr­ge­biet und im bergi­schen Städte­drei­eck be­troffen. Die so­ge­nannten Memo­ran­dum-Städte ver­einen mit ihren 4,5 Milli­onen Ein­wohnern 10,4 Milliar­den Euro an Kas­sen­kre­dit­schul­den. Dies ent­spricht bei 5,9 % der Ein­woh­ner aller deutschen Städte und Ge­mein­den (ohne Stadt­staaten) 32,9 % der bun­des­wei­ten kom­mu­na­len Kas­sen­kre­di­te. Bereits 50 Städte und Ge­mein­den - zu­meist größere - ver­fü­gen über kein ge­nehmig­tes Haus­halts­sicherungs­kon­zept. Die heutige ka­tas­tro­pha­le Fi­nanz­si­tua­tion der NRW-Kom­mu­nen von der schwarz-gel­ben Lan­des­re­gie­rung wissent­lich und we­sent­lich ver­schärft wor­den, die Fi­nanz­kri­se ver­schärft dies noch.

Das Land hat unter der schwarz-gel­ben Lan­des­re­gie­rung in den ver­gan­ge­nen Jahren massiv zu Las­ten der Städte und Ge­mein­den ge­spart oder Lasten ohne ent­sprechen­den Aus­gleich ver­scho­ben. Allein in den Jahren 2005 bis 2009 hat NRW rund 18 Milliar­den Euro Steuern mehr ein­ge­nommen als im Ver­gleichs­zeit­raum 2000 bis 2004 und den Städten und Ge­mein­den somit über 4 Milliar­den Euro vor­ent­hal­ten (das ent­spricht 60 % der kom­mu­na­len Kas­sen­kre­dite). Das Land hat unter an­de­rem den An­teil der Kom­mu­nen an der Grund­er­werb­steuer ge­strichen, dafür be­teiligt es aber die Städte und Ge­mein­den doppelt so hoch an den Kran­ken­haus­in­ves­ti­tio­nen, und leitet die Bun­des­be­tei­li­gung an den Kos­ten des Wohn­gel­des nicht an die Kom­mu­nen durch. Ge­nau­so ent­hält das Land den Kom­mu­nen die Kos­ten­be­tei­li­gung des Bun­des an den Be­triebs­kos­ten der U 3 - Be­treu­ungs­plät­zen vor und es hat die Be­tei­li­gung an den El­tern­bei­trä­gen für Kin­der­ta­ges­stät­ten ge­strichen. Ferner kommen Kür­zungen bei der Schü­ler­be­för­de­rung, der Wei­ter­bil­dung und in ver­schie­de­nen an­de­ren Be­reichen der Kom­mu­nen hin­zu.

Aufgrund des schlechten Fi­nanz­ma­na­ge­ments der schwarz-gel­ben Lan­des­re­gie­rung mussten die Be­am­tInnen in NRW immer wie­der Kür­zungen er­dul­den und da­mit zur Kon­so­li­die­rung des Lan­des­haus­halts bei­tra­gen. Wir wollen die Kom­mu­nen finan­ziell wie­der besser aus­stat­ten und die bis­lang ge­pfleg­te Flick-Schusterei be­en­den. Da­zu for­dern wir unter an­de­rem, die Bil­dung eines Ent­schul­dungs­fonds für be­son­ders not­lei­den­de Kom­mu­nen in einer Größen­ord­nung von et­wa 10 Milliar­den (fi­nan­ziert durch eine An­leihe des Lan­des bei der NRW.Bank mit einer Lauf­zeit von 10 Jahren) und die Über­nah­me der Kos­ten der Un­ter­kunft durch den Bund in Höhe von 38 %. Über­gangs­wei­se setzen wir uns außer­dem für "Be­för­derungs­korridore" ein, um Per­so­nal­ent­wick­lung mög­lich zu machen. Das größte Pro­blem sehen wir in diesem Be­reich bei der Be­rufs­grup­pe der Feuer­wehr­be­am­ten.
Grundsätzlich steht die FDP für eine leis­tungs­ad­äqua­te Be­zahlung im öffent­lichen Dienst und un­ter­stützt daher die Be­för­de­rung mo­ti­vier­ter und qua­li­fi­zier­ter Mit­ar­bei­ter­innen und Mit­ar­bei­ter während ih­res be­ruf­lichen Wer­de­gangs. Kom­mu­nen in der vor­läu­fi­gen Haus­halts­führung be­fin­den sich je­doch in einer kritischen fi­nan­ziellen La­ge. Ähn­lich wie Wirt­schafts­un­ter­neh­men müs­sen Städ­te und Ge­mein­den in sol­chen Situa­tio­nen al­les tun, um die ei­ge­ne Hand­lungs­fä­hig­keit sicher­zu­stellen und eine wei­tere Zu­stands­ver­schlechterung ab­zu­wen­den. Hier­zu sind zeit­lich be­grenzte Ein­sparungen not­wen­dig, die so­wohl die Bür­ger­innen und Bür­ger, als auch die Mit­ar­bei­ter­innen und Mit­ar­bei­ter einer Kom­mu­ne treffen. Gleich­wohl ist die Be­för­derung in der vor­läu­fi­gen Haus­halts­führung nicht grund­sätz­lich un­ter­sagt. Denn nach Ab­lauf einer all­ge­meinen Sperr­frist von zwei Jah­ren dür­fen - in Ab­hängig­keit von Kon­so­li­dierungs­er­fol­gen - Per­so­nal­auf­wands­bud­gets er­stellt und zu Be­för­derungs­zwecken ein­ge­setzt wer­den. Le­dig­lich bei über­schul­de­ten und von Über­schul­dung be­drohten Ge­mein­den ist dies nicht mög­lich und wäre auch un­ver­ant­wort­lich. Die be­stehen­den Re­ge­lun­gen zum Um­gang mit Be­för­de­rungen in fi­nan­zi­ell be­las­te­ten Kom­mu­nen wer­den vor diesem Hin­ter­grund von der FDP für zweck­mäßig ge­hal­ten. Siehe Antwort auf die voran­ge­gan­ge­ne Fra­ge. Was für die Be­reit­stel­lung von Aus­bil­dungs­plät­zen gilt, muss auch für die Be­för­de­rungs­si­tuation gelten.
 
Wie bewerten Sie das Instrument der Leistungsorientierten Bezahlung als Möglichkeit zur Mitarbeitermotivation im Öffentlichen Dienst?

Im Grundsatz befürworten wir die leis­tungs­orien­tier­te Be­zahlung, sind je­doch der An­sicht, dass die be­stehen­den Mo­delle aus­ge­wer­tet und be­züg­lich ihrer Wirk­sam­keit über­prüft wer­den müs­sen. Der Grundsatz "Leistung muss sich lohnen" muss auch für den öffent­lichen Dienst gel­ten. Die bis­heri­gen In­stru­men­te der leis­tungs­ori­en­tier­ten Be­zahlung haben sich je­doch nicht als er­folg­reich er­wiesen. Im Rahmen der für An­fang der nächsten Le­gis­la­tur­pe­riode ge­plan­ten großen Dienst­rechts­re­form wollen wir aber ein mo­derne­res, flexi­ble­res und vor allem mo­ti­vierende­res Dienst­recht ins­ge­samt erreichen. In einem engen Dia­log mit Fach­leuten, Berufs­ver­bän­den, Ge­werk­schaf­ten und kom­mu­na­len Spitzen­ver­bän­den wird dieses Vor­ha­ben be­reits heute sorg­fäl­tig vor­be­rei­tet. Unter der Lei­tung von Bun­des­mi­nister a.D. Dr. Rudolf Seiters hat die von der FDP mit­ge­tra­ge­ne Lan­des­re­gierung da­her eine Dienst­rechts­kom­mis­si­on ein­ge­setzt. Da­bei wer­den zahl­reiche Va­ri­an­ten ohne Denk­ver­bote dis­ku­tiert. Auch die Er­fahrungen mit Re­for­men aus anderen Län­dern flie­ßen in die Über­legungen der Kom­mis­si­on ein. Kon­kre­te In­hal­te der Dienst­rechts­re­form sind bis­lang noch nicht spruch­reif. Auch der inner­partei­liche Meinungs­bil­dungs­prozess ist dies­be­züg­lich noch nicht ab­ge­schlossen. Bei der Bezahlung soll nach un­se­rer Vor­stellung das Leis­tungs­prin­zip ne­ben das Ali­men­ta­tions­prin­zip tre­ten. Der Leis­tungs- und Er­fah­rungs­auf­stieg sollen das Se­ni­o­ri­täts­prin­zip ablösen. Die Wahr­neh­mung höher­wer­tiger Tä­tig­kei­ten in einer Be­sol­dungs­grup­pe oder lauf­bahn­über­greifend muss zu einem ent­sprechen­den Be­zahlungs­an­spruch führen. Da, wo flexible Leis­tungs­ele­mente sinn­voll sind, soll die Per­so­nal­ver­tre­tung bei der Ver­gabe der Leistungs­ele­men­te be­teiligt wer­den. Das Per­sonal­ver­tretungs­ge­setz ist ent­sprechend zu no­vel­lieren. Zur Be­wer­tung von Leis­tung muss die Führungs- und Be­urteilungs­fähig­keit der Vor­ge­setz­ten durch Fort­bildungs­maß­nah­men ver­bessert werden.