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| Wahlprüfstein Nr. 2: Arbeitsbedingungen und leistungsorientierte Bezahlung |
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Kommunalbeamte werden nach landsspezifischen Regelungen besoldet, während kommunale Tarifbeschäftigte ihre Einkommensentwicklung gemeinsam mit den Bundesbeschäftigten verhandeln. Daraus entstehen unterschiedliche Entwicklungen zwischen Kommunalbeamten und Arbeitnehmern, die zunehmend zu Spannungen
in den kommunalen Dienststellen führen.
Wie stehen Sie zur der Ungleichbehandlung zwischen Arbeitnehmern und Beamten in Sachen Arbeitszeit und Bezahlung? Finden Sie es gerechtfertigt, dass Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst - insbesondere in der Krankenpflege und im Bildungsbereich - für die gleiche Arbeit nicht den gleichen Lohn erhalten? |
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Die Föderalismusreform hat den öffentlichen Dienst weiter zersplittert und damit geschwächt. Neben der Zweiteilung in tarifbeschäftigte Angestellte einerseits und Beamtinnen und Beamte andererseits, führt die Übertragung der Regelungskompetenz für das Beamtenrecht auf die Länder zu einer weiteren Ausdifferenzierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Jetzt gilt es, im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten ein modernes Dienstrecht für die Beamtinnen und Beamten in NRW zu schaffen. Durch die Reform des Landespersonalvertretungsgesetzes wurden durch die schwarz-gelbe Landesregierung gravierende Einschnitte bei Mitbestimmung und Beteiligung der Beschäftigten vorgenommen, die gemeinsam mit den Gewerkschaften korrigiert werden müssen.
Wir streben eine Dienstrechtsreform an deren Ziel die größtmögliche Gleichbehandlung von BeamtInnen, Angestellten und Arbeiterinnen im öffentlichen Dienst sein muss. Für uns zeigen hier die wegweisenden Ergebnisse der Regierungskommission "Zukunft des öffentlichen Dienstes - öffentlicher Dienst der Zukunft" aus dem Jahr 2004 nach wie vor den richtigen Weg auf: die Schaffung eines bundeseinheitlichen Beschäftigtenrechts auf privatrechtlicher Grundlage, das die Zweiteilung in Beamtinnen und Beamte und Angestellte aufhebt. Für die dafür notwendige Grundgesetzänderung mit der Abschaffung des Beamtenstatus ist leider keine politische Mehrheit in Sicht. Daher muss alles dafür getan werden, dass die 16 Länder möglichst einheitliche Beamtengesetze auf den Weg bringen, die sich dem Reformbedarf stellen.
Wir brauchen eine Reform des starren und undurchlässigen Laufbahnrechts mit Laufbahnen, die sich an den Funktionsbereichen orientieren und damit mehr Gerechtigkeit schaffen. Wir brauchen eine flexiblere Personalentwicklung, mehr Durchlässigkeit und mehr Leistungsorientierung und nicht zuletzt eine volle Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften. All dies ist jetzt in der Kompetenz der Länder - auch NRW muss diese Chance nutzen. Außerdem muss die Ungleichbehandlung in der Besoldung der Beamtinnen und Beamten im Vergleich zu den Angestellten beseitigt werden. Tarifabschlüsse müssen in vollem Umfang auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Die Dienstrechtsreform kann jedoch nur an die Ländertarife nicht an die kommunalen Tarife angepasst werden, weil uns hierzu die rechtliche Möglichkeit fehlt. |
Wir haben es beim Beamtentum und der Beschäftigung nach Tarifvertrag mit zwei grundlegend unterschiedlichen Systemen zu tun. Sie haben sich unabhängig voneinander entwickelt und weisen untereinander verschiedene Aspekte von "Ungleichheit" auf. Während Beamte die bekannten Vorteile wie Lebenszeitanstellung oder Beihilfe haben, stehen dem auch Nachteile wie Streikverbot oder der erschwerte Wechsel in die private Wirtschaft gegenüber. Angestellte unterliegen demgegenüber der Sozialabgabenpflicht und sind an die Eingruppierungen der Tarifverträge gebunden. Im Gegensatz zu Beamten haben Angestellte Streikrecht, einen an tarifliche Mechanismen anknüpfenden Beförderungsanspruch sowie ein etwas höheres Weihnachtsgeld. Auch bei den Arbeitszeiten waren Tarifbeschäftigte in den letzten Jahren Beamten gegenüber bevorzugt. Beide Systeme knüpfen zudem an das Ausbildungsniveau der Beschäftigten an, so dass auch von dieser Seite her sich der Vergleich "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" verbietet. So haben angestellte Lehrer zumeist kein Referendariat absolviert. Dies hat neben der zeitlichen Komponente vor allem auch einen pädagogisch qualifikatorischen Hintergrund. |
Die SPD arbeitet mit den Gewerkschaften und den Mitarbeitervertretungen an einer Reform des Dienstrechtes in Nordhrein-Westfalen. Die anstehende Reform muss dazu führen, dass es wieder zu einer Angleichung der Arbeitsbedingungen von Beamten und Angestellten kommt. Beamten- und Tarifrecht müssen dabei ohne Verwischung der strukturellen Unterschiede soweit wie möglich angeglichen werden. |
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| Aufgrund der Entwicklung der kommunalen Finanzen können Beamte immer häufiger nicht befördert werden, obwohl sie entsprechend höherwertige Aufgaben wahrnehmen. Beabsichtigt Ihre Partei Änderungen für Kommunen im Haushaltssicherungskonzept? |
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Die NRW-Kommunen befinden sich in einer katastrophalen Finanzsituation. Mit gerade einmal 39 von 427 Städten und Gemeinden verfügen nur noch knapp 10 % der NRW-Kommunen über einen strukturell ausgeglichenen Haushalt. Alleine in der Zeit von Mitte 2005 bis Ende 2009 stiegen die kommunalen Kassenkredite in NRW um rund 70 % von 10,2 auf rund 17,7 Milliarden Euro. Die NRW-Kommunen haben damit über die Hälfte der bundesweiten Kassenkredite aufgenommen. Von der schlechten Finanzlage sind besonders die Städte und Gemeinden im Ruhrgebiet und im bergischen Städtedreieck betroffen. Die sogenannten Memorandum-Städte vereinen mit ihren 4,5 Millionen Einwohnern 10,4 Milliarden Euro an Kassenkreditschulden. Dies entspricht bei 5,9 % der Einwohner aller deutschen Städte und Gemeinden (ohne Stadtstaaten) 32,9 % der bundesweiten kommunalen Kassenkredite. Bereits 50 Städte und Gemeinden - zumeist größere - verfügen über kein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept. Die heutige katastrophale Finanzsituation der NRW-Kommunen von der schwarz-gelben Landesregierung wissentlich und wesentlich verschärft worden, die Finanzkrise verschärft dies noch.
Das Land hat unter der schwarz-gelben Landesregierung in den vergangenen Jahren massiv zu Lasten der Städte und Gemeinden gespart oder Lasten ohne entsprechenden Ausgleich verschoben. Allein in den Jahren 2005 bis 2009 hat NRW rund 18 Milliarden Euro Steuern mehr eingenommen als im Vergleichszeitraum 2000 bis 2004 und den Städten und Gemeinden somit über 4 Milliarden Euro vorenthalten (das entspricht 60 % der kommunalen Kassenkredite). Das Land hat unter anderem den Anteil der Kommunen an der Grunderwerbsteuer gestrichen, dafür beteiligt es aber die Städte und Gemeinden doppelt so hoch an den Krankenhausinvestitionen, und leitet die Bundesbeteiligung an den Kosten des Wohngeldes nicht an die Kommunen durch. Genauso enthält das Land den Kommunen die Kostenbeteiligung des Bundes an den Betriebskosten der U 3 - Betreuungsplätzen vor und es hat die Beteiligung an den Elternbeiträgen für Kindertagesstätten gestrichen. Ferner kommen Kürzungen bei der Schülerbeförderung, der Weiterbildung und in verschiedenen anderen Bereichen der Kommunen hinzu.
Aufgrund des schlechten Finanzmanagements der schwarz-gelben Landesregierung mussten die BeamtInnen in NRW immer wieder Kürzungen erdulden und damit zur Konsolidierung des Landeshaushalts beitragen. Wir wollen die Kommunen finanziell wieder besser ausstatten und die bislang gepflegte Flick-Schusterei beenden. Dazu fordern wir unter anderem, die Bildung eines Entschuldungsfonds für besonders notleidende Kommunen in einer Größenordnung von etwa 10 Milliarden (finanziert durch eine Anleihe des Landes bei der NRW.Bank mit einer Laufzeit von 10 Jahren) und die Übernahme der Kosten der Unterkunft durch den Bund in Höhe von 38 %. Übergangsweise setzen wir uns außerdem für "Beförderungskorridore" ein, um Personalentwicklung möglich zu machen. Das größte Problem sehen wir in diesem Bereich bei der Berufsgruppe der Feuerwehrbeamten. |
Grundsätzlich steht die FDP für eine leistungsadäquate Bezahlung im öffentlichen Dienst und unterstützt daher die Beförderung motivierter und qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während ihres beruflichen Werdegangs. Kommunen in der vorläufigen Haushaltsführung befinden sich jedoch in einer kritischen finanziellen Lage. Ähnlich wie Wirtschaftsunternehmen müssen Städte und Gemeinden in solchen Situationen alles tun, um die eigene Handlungsfähigkeit sicherzustellen und eine weitere Zustandsverschlechterung abzuwenden. Hierzu sind zeitlich begrenzte Einsparungen notwendig, die sowohl die Bürgerinnen und Bürger, als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Kommune treffen. Gleichwohl ist die Beförderung in der vorläufigen Haushaltsführung nicht grundsätzlich untersagt. Denn nach Ablauf einer allgemeinen Sperrfrist von zwei Jahren dürfen - in Abhängigkeit von Konsolidierungserfolgen - Personalaufwandsbudgets erstellt und zu Beförderungszwecken eingesetzt werden. Lediglich bei überschuldeten und von Überschuldung bedrohten Gemeinden ist dies nicht möglich und wäre auch unverantwortlich. Die bestehenden Regelungen zum Umgang mit Beförderungen in finanziell belasteten Kommunen werden vor diesem Hintergrund von der FDP für zweckmäßig gehalten. |
Siehe Antwort auf die vorangegangene Frage. Was für die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen gilt, muss auch für die Beförderungssituation gelten. |
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| Wie bewerten Sie das Instrument der Leistungsorientierten Bezahlung als Möglichkeit zur Mitarbeitermotivation im Öffentlichen Dienst? |
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| Im Grundsatz befürworten wir die leistungsorientierte Bezahlung, sind jedoch der Ansicht, dass die bestehenden Modelle ausgewertet und bezüglich ihrer Wirksamkeit überprüft werden müssen. |
Der Grundsatz "Leistung muss sich lohnen" muss auch für den öffentlichen Dienst gelten. Die bisherigen Instrumente der leistungsorientierten Bezahlung haben sich jedoch nicht als erfolgreich erwiesen. Im Rahmen der für Anfang der nächsten Legislaturperiode geplanten großen Dienstrechtsreform wollen wir aber ein moderneres, flexibleres und vor allem motivierenderes Dienstrecht insgesamt erreichen. In einem engen Dialog mit Fachleuten, Berufsverbänden, Gewerkschaften und kommunalen Spitzenverbänden wird dieses Vorhaben bereits heute sorgfältig vorbereitet. Unter der Leitung von Bundesminister a.D. Dr. Rudolf Seiters hat die von der FDP mitgetragene Landesregierung daher eine Dienstrechtskommission eingesetzt. Dabei werden zahlreiche Varianten ohne Denkverbote diskutiert. Auch die Erfahrungen mit Reformen aus anderen Ländern fließen in die Überlegungen der Kommission ein. Konkrete Inhalte der Dienstrechtsreform sind bislang noch nicht spruchreif. Auch der innerparteiliche Meinungsbildungsprozess ist diesbezüglich noch nicht abgeschlossen. |
Bei der Bezahlung soll nach unserer Vorstellung das Leistungsprinzip neben das Alimentationsprinzip treten. Der Leistungs- und Erfahrungsaufstieg sollen das Senioritätsprinzip ablösen. Die Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeiten in einer Besoldungsgruppe oder laufbahnübergreifend muss zu einem entsprechenden Bezahlungsanspruch führen. Da, wo flexible Leistungselemente sinnvoll sind, soll die Personalvertretung bei der Vergabe der Leistungselemente beteiligt werden. Das Personalvertretungsgesetz ist entsprechend zu novellieren. Zur Bewertung von Leistung muss die Führungs- und Beurteilungsfähigkeit der Vorgesetzten durch Fortbildungsmaßnahmen verbessert werden. |
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