| Mit der unter Schwarz-Gelb beschlossenen Änderung des LPVGs im Jahr 2007 sind viel zu weitreichende Einschnitte in die Mitbestimmungstatbestände für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes verbunden gewesen. Für die Gewerkschaften war dies ein besonders gravierender Vorgang, da NRW historisch über Jahrzehnte ein besonders fortschrittliches Personalvertretungsrecht hatte. Der mitbestimmungsfreundliche Konsens wurde einseitig gekündigt. Das, was sich bewährt hatte, nämlich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Personalräte mit ihren Dienststellenleitungen wurde zerstört. Es gibt unter den im öffentlichen Dienst Beschäftigten viel Unmut. Wir GRÜNEN haben im Landtag gegen die vorgenommenen Änderungen im LPVG gestimmt und werden im Falle einer Regierungsbeteiligung das Gesetz überarbeiten und Mitbestimmungstatbestände wieder einführen. |
Die Überarbeitung des LPVGs in der laufenden Wahlperiode war erforderlich, um die Mitbestimmung zu modernisieren und an geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen. Im Schulbereich etwa hat dies dazu geführt, dass zahlreiche für die Personalvertretung vorgesehene Stellen wieder für den Unterricht vorgesehen werden konnten. |
Das in Nordrhein-Westfalen bis zur Änderung durch die schwarz-gelbe Regierungsmehrheit im September 2007 geltende LPVG hatte sich in über 20 Jahren bewährt.
Den derzeit rund 568.000 Beschäftigten des unmittelbar öffentlichen Dienstes - im Land und in den Kommunen - bot es Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte. Grundlage des Gesetzes war das vertrauensvolle Miteinander von Personalvertretung und Dienststellenleitung. Auf "gleicher Augenhöhe" konnten die schwierigen Anpassungsprozesse der letzten Jahrzehnte und Jahre in den Verwaltungen des Landes und der Kommunen erfolgreich bewältigt werden.
Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben in den letzten Jahren zahlreiche Veränderungen ihrer Arbeitsbedingungen erlebt und haben materielle Einbußen hinnehmen müssen.
Die Landesregierung ist mit dem Abbau von Mitarbeiterrechten und Sonderopfern für den öffentlichen Dienst den falschen Weg gegangen. Es hat sich erwiesen: der massive Abbau von Mitbestimmungsrechten hat den öffentlichen Verwaltungen mehr Unzufriedenheit, mehr Streit, höheren Zeitaufwand und höhere Kosten gebracht.
Die Novelle des LPVGs hat drastische Einschränkungen der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst bewirkt.
Beispielsweise gibt es bei Kündigungen nur noch eine eingeschränkte Anhörung, bei Abmahnungen ist sie gänzlich weggefallen. Es gibt keine Mitbestimmung mehr bei Umsetzungen und Probezeiten und keine Einflussmöglichkeiten mehr für die Personalräte bei Privatisierungsentscheidungen. Die Personalräte haben Rechte zur Wahrung der Interessen der Beschäftigten verloren.
Lehrerinnen und Lehrer werden wie Beschäftigte zweiter Klasse behandelt. Bei den Personalräten werden sie schlechter behandelt als in allen anderen Bundesländern.
Weiterhin stehen die öffentlichen Verwaltungen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommenden Jahren vor Veränderungen und auch Belastungen. Diese können nur gemeinsam, nicht gegeneinander bewältigt werden.
Unser Ziel ist es deshalb, die Grundlagen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in Behörden und Verwaltungen wiederherzustellen und zu modernisieren.
Gemeinsam mit den Beschäftigten und ihren Interessenvertretungen wollen wir die Mitbestimmung modernisieren. Deshalb muss das geltende LPVG durch ein neues ersetzt werden. |
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| Die Gewerkschaften als Vereinigung zur Durchsetzung der Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind aus der sozialen Demokratie in Deutschland nicht wegzudenken. Gerade in Zeiten von Wirtschaft- und Finanzkrise, in denen eine eklatante Zunahme von prekären Beschäftigungsverhältnissen und Leiharbeit, sowie die Missachtung von ArbeitnehmerInnenrechten und Mindeststandards festzustellen sind, ist eine solche Interessenvertretung wichtiger denn je. Gleichzeitig sind die Gewerkschaften auf vielen politischen Feldern Bündnispartner für eine soziale und demokratische Weiterentwicklung unserer Gesellschaft, sei es in der Bildungspolitik, der Sozial- oder auch der Frauenpolitik. Auch in Fragen des Klimaschutzes und des notwendigen ökologischen Umbaus der Industriegesellschaft sind die Gewerkschaften unverzichtbare Partner. Die Erkenntnis, dass Deutschland Einwanderungsland ist, in der Gesellschaft durchzusetzen und gemeinsam mit anderen fortschrittlichen Kräften auf allen Ebenen Maßnahmen zur Integration der zugewanderten Menschen zu verankern, ist ebenfalls ein großer Verdienst der Gewerkschaften. Darüber hinaus ist der engagierte Einsatz vieler Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter gegen rechtes Gedankengut und rechte Bestrebungen in der Gesellschaft unverzichtbar. |
Für die FDP haben Gewerkschaften auch in der heutigen Zeit einen hohen Stellenwert bei der Wahrnehmung arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitischer Fragen. Als Tarifpartner nehmen sie durch die Wahrnehmung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine unverzichtbare Aufgabe bei der Ausfüllung der Tarifautonomie ein. Dieser messen Freie Demokraten einen hohen Wert zu.
Die Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaften, Betriebsräten und Arbeitgebern hat sich gerade während der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise bewährt. Eine große Herausforderung für die Gewerkschaften ist der flexibilisierte Arbeitsmarkt, auf dem das Normalbeschäftigungsverhältnis an Bedeutung verloren hat. Die FDP würde eine stärkere Öffnung und ein größeres Engagement der Gewerkschaften für diese aller Voraussicht nach wachsende Gruppe von Beschäftigten begrüßen. Es gilt, gemeinsam mit den Arbeitgebern und den Betriebsräten dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Anforderungen der modernen Arbeitswelt bestmöglich vorbereitet sind. Sie benötigen soviel Handlungs- und Planungssicherheit wie möglich, u.a. durch gute Beratung, durch Aktivitäten zur Förderung der Fort- und Weiterbildungsbereitschaft sowie durch Lösungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. |
Die schwarz-gelbe Landesregierung hat mit der Änderung des LPVGs bis dahin bestehende Mitbestimmungsrechte deutlich eingeschränkt sowie viele Mitbestimmungstatbestände durch Anhörungsrechte ersetzt. Das werden wir rückgängig machen. Im Dialog mit Personalräten und Gewerkschaften werden wir eine Dienstrechtsreform nach dem Grundsatz "Kooperation statt Konfrontation" auf den Weg bringen.
Zentrale Punkte sind für uns dabei die Vereinfachung des Laufbahnrechts und eine Reduzierung der Fachlaufbahnen. Der Wechsel des Dienstherrn und der Wechsel zwischen öffentlicher Verwaltung, Wirtschaft und internationalen Organisationen muss erleichtert werden. Bei der Bezahlung soll das Leistungsprinzip neben das Alimentationsprinzip treten. Der Leistungs- und Erfahrungsaufstieg soll das Senioritätsprinzip ablösen. Wir werden das LPVG novellieren, um zu gewährleisten, dass Personalrat und Dienststellenleitungen sich künftig wieder auf Augenhöhe begegnen können. Wir streben eine Ergänzung der Landesverfassung an, mit der die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst auf eine verfassungsrechtlich sichere Grundlage gestellt wird.
Ebenso entscheidend für den Unternehmenserfolg ist die dauerhafte Sicherung von Arbeitnehmerrechten - gerade in Zeiten der Globalisierung. Soziale Marktwirtschaft ist untrennbar verbunden mit der Teilhabe und Mitsprache von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Unternehmen. Mitbestimmung, Betriebsverfassung und Personalvertretung, Tarifautonomie, Kündigungsschutz und moderner Arbeitsschutz charakterisieren den sozialen Fortschritt. Er steht der technischen Innovation nicht im Wege, sondern treibt sie voran. Es ist erwiesen: Die Arbeit von Betriebs- und Personalräten wirkt sich positiv auf Produktivität, Flexibilität und Innovationsfähigkeit von Unternehmen und Verwaltung aus. |
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