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Der dbbjnrw-Parteiencheck: Mitbestimmung und Stellenwert von Gewerkschaften
15.04.2010  
Hier findet ihr die Antworten von drei nordrhein-westfälischen Parteien auf unseren dritten Wahlprüfstein, bei dem es um das Thema Mitbestimmung und Stellenwert von Gewerkschaften geht. Weitere Wahlprüfsteine findet ihr auf der Übersichtsseite.
Wahlprüfstein Nr. 3: Mitbestimmung und Stellenwert von Gewerkschaften
Durch die Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) 2007 sind für die Personalräte viele Verschlechterungen bei der Mitbestimmung, der Mitwirkung und bei Anhörungsverfahren eingetreten. Auch die Jugend- und Auszubildendenvertretung, JAV wurde in ihrer Größe und ihren Rechten beschnitten. Wie bewerten Sie die Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes im Jahr 2007?

Mit der unter Schwarz-Gelb be­schlossenen Än­derung des LPVGs im Jahr 2007 sind viel zu weit­reichen­de Ein­schnitte in die Mit­be­stimmungs­tat­be­stän­de für die Be­schäf­tig­ten des öffent­lichen Diens­tes ver­bun­den ge­we­sen. Für die Ge­werk­schaf­ten war dies ein be­son­ders gra­vieren­der Vor­gang, da NRW historisch über Jahr­zehn­te ein be­son­ders fort­schritt­liches Per­so­nal­ver­tre­tungs­recht hatte. Der mit­be­stimmungs­freund­liche Kon­sens wurde ein­sei­tig ge­kün­digt. Das, was sich be­währt hatte, näm­lich eine ver­trauens­volle Zu­sam­men­ar­beit der Per­sonal­räte mit ihren Dienst­stellen­leitungen wur­de zer­stört. Es gibt unter den im öffent­lichen Dienst Be­schäf­tig­ten viel Un­mut. Wir GRÜNEN haben im Land­tag gegen die vor­ge­nommenen Än­derungen im LPVG ge­stimmt und wer­den im Falle einer Re­gierungs­be­tei­li­gung das Ge­setz über­ar­bei­ten und Mit­be­stimmungs­tat­be­stän­de wie­der ein­führen. Die Überarbeitung des LPVGs in der lau­fen­den Wahl­periode war er­for­der­lich, um die Mit­be­stimmung zu mo­derni­sieren und an ge­än­derte ge­sell­schaft­liche Rah­men­be­dingungen an­zu­passen. Im Schul­be­reich etwa hat dies dazu ge­führt, dass zahl­reiche für die Per­sonal­ver­tre­tung vor­ge­sehene Stellen wieder für den Un­ter­richt vor­ge­sehen wer­den konnten. Das in Nordrhein-Westfalen bis zur Än­derung durch die schwarz-gelbe Re­gierungs­mehr­heit im Sep­tem­ber 2007 gel­ten­de LPVG hatte sich in über 20 Jahren be­währt. Den der­zeit rund 568.000 Be­schäf­tig­ten des un­mittel­bar öffent­lichen Diens­tes - im Land und in den Kom­mu­nen - bot es Mit­be­stim­mungs- und Mit­wirkungs­rech­te. Grund­lage des Ge­setzes war das vertrauens­volle Mit­ein­an­der von Per­so­nal­ver­tre­tung und Dienst­stellen­lei­tung. Auf "gleicher Au­gen­höhe" konn­ten die schwierigen An­passungs­pro­zesse der letzten Jahr­zehnte und Jah­re in den Ver­waltungen des Landes und der Kom­mu­nen er­folg­reich be­wäl­tigt wer­den.

Die Be­schäf­tig­ten im öffent­lichen Dienst ha­ben in den letzten Jahren zahl­reiche Ver­än­derungen ihrer Ar­beits­be­dingungen er­lebt und haben ma­te­ri­elle Ein­bußen hin­neh­men müs­sen. Die Lan­des­re­gie­rung ist mit dem Ab­bau von Mit­ar­beiter­rech­ten und Son­der­opfern für den öffentl­ichen Dienst den fal­schen Weg ge­gangen. Es hat sich er­wiesen: der massive Ab­bau von Mit­be­stim­mungs­rechten hat den öffent­lichen Ver­waltungen mehr Un­zu­frie­den­heit, mehr Streit, hö­he­ren Zeit­auf­wand und höhere Kos­ten ge­bracht.

Die Novelle des LPVGs hat dras­tische Ein­schränkungen der Mit­be­stim­mung im öffent­lichen Dienst be­wirkt. Bei­spiels­wei­se gibt es bei Kün­di­gungen nur noch eine ein­ge­schränk­te An­hörung, bei Ab­mahnungen ist sie gänz­lich weg­ge­fallen. Es gibt keine Mit­be­stimmung mehr bei Um­setzungen und Pro­be­zei­ten und keine Ein­fluss­mög­lich­kei­ten mehr für die Per­so­nal­rä­te bei Priva­tisie­rungs­ent­scheidungen. Die Per­so­nal­räte ha­ben Rechte zur Wahrung der In­ter­essen der Be­schäf­tig­ten ver­loren. Lehrer­innen und Lehrer wer­den wie Be­schäf­tig­te zwei­ter Klasse be­han­delt. Bei den Per­so­nal­rä­ten wer­den sie schlechter be­han­delt als in allen an­de­ren Bun­des­län­dern.

Weiter­hin ste­hen die öffent­lichen Ver­wal­tungen mit ihren Mit­ar­bei­ter­innen und Mit­ar­bei­ter in den kom­men­den Jahren vor Ver­än­de­rungen und auch Be­lastungen. Diese kön­nen nur ge­mein­sam, nicht ge­gen­ein­an­der be­wäl­tigt wer­den. Unser Ziel ist es des­halb, die Grund­la­gen für die ver­trau­ens­volle Zu­sammen­ar­beit in Be­hör­den und Ver­wal­tungen wie­der­her­zu­stellen und zu mo­der­ni­sieren. Ge­mein­sam mit den Be­schäf­tig­ten und ihren In­ter­es­sen­ver­tre­tungen wollen wir die Mit­be­stim­mung mo­der­ni­sie­ren. Des­halb muss das gel­ten­de LPVG durch ein neu­es er­setzt wer­den.
 
Bitte skizzieren Sie den Stellenwert von Gewerkschaften in der heutigen Zeit aus Ihrer Sicht!

Die Gewerkschaften als Ver­eini­gung zur Durch­set­zung der In­ter­essen von Ar­beit­nehmer­innen und Ar­beit­neh­mern sind aus der so­zia­len De­mo­kra­tie in Deutsch­land nicht weg­zu­den­ken. Ge­ra­de in Zei­ten von Wirt­schaft- und Finanz­krise, in denen eine ek­la­tan­te Zu­nah­me von pre­kären Be­schäfti­gungs­ver­hält­nissen und Leih­ar­beit, sowie die Miss­achtung von Ar­beit­neh­mer­Innen­rechten und Min­dest­stan­dards fest­zu­stellen sind, ist eine solche In­ter­essen­ver­tretung wich­ti­ger denn je. Gleich­zeitig sind die Ge­werk­schaften auf vielen po­li­tischen Fel­dern Bünd­nis­part­ner für eine so­zia­le und de­mo­kratische Wei­ter­ent­wick­lung unserer Ge­sell­schaft, sei es in der Bil­dungs­po­li­tik, der So­zial- oder auch der Frau­en­po­li­tik. Auch in Fra­gen des Kli­ma­schutzes und des not­wen­di­gen öko­lo­gischen Um­baus der In­dus­trie­ge­sell­schaft sind die Ge­werk­schaf­ten un­ver­zicht­bare Part­ner. Die Er­kennt­nis, dass Deutsch­land Ein­wan­derungs­land ist, in der Ge­sell­schaft durch­zu­setzen und ge­mein­sam mit an­de­ren fort­schritt­lichen Kräf­ten auf allen Ebenen Maß­nah­men zur In­te­gra­tion der zu­ge­wan­der­ten Men­schen zu ver­an­kern, ist eben­falls ein gro­ßer Ver­dienst der Ge­werk­schaf­ten. Da­rüber hinaus ist der enga­gierte Ein­satz vieler Ge­werk­schaf­ter­innen und Ge­werk­schaf­ter ge­gen rechtes Ge­dan­ken­gut und rechte Be­stre­bungen in der Ge­sell­schaft un­ver­zicht­bar. Für die FDP haben Gewerkschaften auch in der heutigen Zeit einen ho­hen Stellen­wert bei der Wahr­neh­mung ar­beits­markt- und ge­sell­schafts­po­li­ti­scher Fra­gen. Als Ta­rif­part­ner nehmen sie durch die Wahr­neh­mung der In­ter­essen der Ar­beit­neh­mer­innen und Ar­beit­neh­mer eine un­ver­zicht­bare Auf­gabe bei der Aus­füllung der Ta­rif­au­to­no­mie ein. Dieser messen Freie De­mo­kra­ten einen ho­hen Wert zu.

Die Zusammenarbeit zwischen Ge­werk­schaf­ten, Be­triebs­rä­ten und Ar­beit­ge­bern hat sich ge­ra­de wäh­rend der Wirt­schafts- und Fi­nanz­markt­kri­se be­währt. Eine gro­ße Her­aus­for­derung für die Ge­werk­schaften ist der flexi­bi­li­sier­te Ar­beits­markt, auf dem das Normal­beschäftigungs­verhältnis an Be­deu­tung ver­loren hat. Die FDP wür­de eine stärkere Öff­nung und ein größeres En­ga­ge­ment der Ge­werk­schaf­ten für diese aller Voraus­sicht nach wachsen­de Gruppe von Be­schäf­tig­ten be­grüßen. Es gilt, ge­mein­sam mit den Ar­beit­ge­bern und den Be­triebs­rä­ten da­für zu sor­gen, dass Ar­beit­neh­merinnen und Ar­beit­neh­mer auf die An­for­derungen der mo­der­nen Ar­beits­welt best­mög­lich vor­be­rei­tet sind. Sie be­nö­ti­gen so­viel Hand­lungs- und Pla­nungs­sicher­heit wie mög­lich, u.a. durch gute Be­ra­tung, durch Akti­vi­tä­ten zur För­derung der Fort- und Wei­ter­bil­dungs­be­reit­schaft sowie durch Lösungen zur Ver­ein­bar­keit von Beruf und Familie.

Die schwarz-gelbe Lan­des­re­gie­rung hat mit der Än­de­rung des LPVGs bis da­hin be­stehen­de Mit­be­stimmungs­rechte deut­lich ein­ge­schränkt sowie viele Mit­be­stim­mungs­tat­be­stände durch An­hö­rungs­rechte er­setzt. Das wer­den wir rück­gängig machen. Im Dia­log mit Per­so­nal­rä­ten und Ge­werk­schaf­ten wer­den wir eine Dienst­rechts­re­form nach dem Grund­satz "Ko­opera­tion statt Kon­fron­ta­tion" auf den Weg bringen. Zen­tra­le Punk­te sind für uns da­bei die Ver­ein­fachung des Lauf­bahn­rechts und eine Re­du­zierung der Fach­lauf­bahnen. Der Wech­sel des Dienst­herrn und der Wech­sel zwischen öffent­licher Ver­wal­tung, Wirt­schaft und in­ter­na­tio­na­len Or­ga­ni­sa­tionen muss er­leichtert wer­den. Bei der Be­zahlung soll das Leis­tungs­prin­zip ne­ben das Ali­men­ta­tions­prin­zip tre­ten. Der Leis­tungs- und Er­fahrungs­auf­stieg soll das Se­ni­ori­täts­prin­zip ab­lösen. Wir wer­den das LPVG no­vel­lieren, um zu ge­währ­leis­ten, dass Per­so­nal­rat und Dienst­stellen­lei­tungen sich künf­tig wie­der auf Au­gen­höhe be­geg­nen kön­nen. Wir stre­ben eine Er­gänzung der Lan­des­ver­fassung an, mit der die Mit­be­stimmung im öffent­lichen Dienst auf eine ver­fassungs­recht­lich sichere Grund­lage ge­stellt wird.

Eben­so entscheidend für den Un­ter­nehmens­er­folg ist die dauer­haf­te Sicherung von Ar­beit­nehmer­rechten - gerade in Zei­ten der Glo­ba­li­sierung. So­zia­le Markt­wirt­schaft ist un­trenn­bar ver­bun­den mit der Teil­ha­be und Mit­sprache von Ar­beit­nehmer­innen und Ar­beit­nehmern in den Un­ter­nehmen. Mit­be­stimmung, Be­triebs­ver­fassung und Per­so­nal­ver­tre­tung, Ta­rif­au­to­nomie, Kün­di­gungs­schutz und mo­der­ner Ar­beits­schutz cha­rak­te­ri­sieren den so­zia­len Fort­schritt. Er steht der tech­nischen In­no­va­tion nicht im We­ge, son­dern treibt sie voran. Es ist er­wiesen: Die Ar­beit von Be­triebs- und Per­so­nal­rä­ten wirkt sich po­si­tiv auf Pro­duk­ti­vi­tät, Flexi­bi­lität und In­no­va­tions­fähig­keit von Un­ter­neh­men und Ver­wal­tung aus.