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Polizei - dein Feind und Opfer
25.05.2010  
"Polizei - dein Freund und Helfer“ war gestern. "Polizei - dein Feind und Opfer“ scheint heute der Slogan, mit dem sich die Beamten konfrontiert sehen. Polizisten, aber auch Feuerwehrleute und Sanitäter werden im besseren Fall bespuckt, im schlechteren verletzt. Und sie fühlen sich durch geltendes Recht nicht ausreichend geschützt.

Schon bei alltäglichen Einsätzen kommt es zu Übergriffen auf Polizeibeamte. Nicht nur die körperliche Gewalt hat in den letzten zwei Jahren um rund 31 Prozent zugenommen, sondern auch Beleidigungen. Polizisten werden geschlagen, bespuckt, getreten oder mit Waffen verletzt. Jeder Polizist weiß zum Thema "Gewalt gegen Polizisten“ aus eigener Erfahrung etwas beizutragen. Es geschieht bei Streifeneinsätzen auf der Straße oder bei Fußballspielen.

Allein in Nordrhein-Westfalen gab es im vergangenen Jahr 5.700 gewalttätige Übergriffe auf Polizeibeamte. In Hamburg stiegen die Gewaltdelikte gegen Polizisten in den letzten zehn Jahren um 40 Prozent, so belegen es Zahlen der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Bei den Maikrawallen in Berlin und Hamburg wurden jüngst fast hundert Beamte verletzt, weil sie ihren Dienst taten und die Bevölkerung vor Gewalttätern schützten. Die Polizisten allerdings schützt keiner ausreichend - nicht mal das bestehende Gesetz. Darum fordert die dbb jugend nrw - losgelöst von den derzeitigen Bemühungen - die Gesetzte zu erweitern.
(c) André Zand-Vakili, DPolG
Brutale Gewalt gegen Polizeibeamte ist immer
weiter auf dem Vormarsch
Foto: (c) André Zand-Vakili, DPolG
Gerade erst hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der auf die Verschärfung des Strafrechts abzielt. Der Strafrahmen soll auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden. Damit soll der Angriff auf Polizeibeamte nicht mehr als Bagatelldelikt behandelt werden, sondern strafrechtlich angemessen verfolgt werden. Der Gesetzesantrag der Länder sieht außerdem vor, künftig nicht nur das Tragen einer Waffe, sondern auch von "gefährlichen Werkzeugen“ unter Strafe zu stellen. Der nordrhein-westfälische Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Erich Rettinghaus, will noch einen Schritt weiter gehen und verlangt, die Bewaffnung der Streifenpolizisten mit Tasern zu verbessern. "Greift man uns oder andere mit einem Messer an, dürfen wir nicht mit einer Wasserpistole reagieren“, argumentiert er.
"Wer ein Polizeiauto beschädigt, dem drohen derzeit bis zu fünf Jahre Haft. Wer hingegen einen Polizisten verletzt, der hat nur mit höchstens zwei Jahren Haft zu rechnen“, so bringt es Sabrina Deiter, Vorstandsmitglied der dbb jugend nrw und selbst Polizistin, auf den Punkt. Bislang sieht der Paragraf 113 im Strafgesetzbuch im Zusammenhang mit dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eine Höchststrafe von zwei Jahren Haft vor. Eine Mindeststrafe gibt es nicht und nur in besonders schweren Fällen wird eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt.

"Wir kämpfen dafür, dass das Mindeststrafmaß, das der Paragraf 113 fasst, auf fünf Jahre erhöht wird“, so untermauert Sabrina Deiter die Forderungen der DPolG. Zudem sollte dieser Paragraf eine Erweiterung erfahren, damit auch Angriffe mit "gefährlichen Werkzeugen“ sowie gemeinschaftliche Angriffe auf Polizisten unter Strafe gestellt werden und somit die Schlupflöcher, straffrei auszugehen, kleiner werden.
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>>> Plenarprotokoll des Bundesrats zum Thema
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sieht im Gegensatz zu den Gewerkschaften und auch der Auffassung der Länder keinen Regelungsbedarf. Eine Überarbeitung der Gesetzgebung halte Steinewerfer auch nicht zu Hause, so die Justizministerin. Sie hält die bestehenden Regelungen für ausreichend. "Es ärgert mich, wenn der falsche Eindruck erweckt wird, als schütze das Strafrecht Polizisten nur durch den Widerstandsparagrafen“, erklärte sie gegenüber dem Magazin Spiegel. Mit einer Ahndung wegen versuchten Mordes könne schon jetzt jeder verfolgt werden, der einen Molotow-Cocktail auf Polizisten werfe.

Der Auffassung der Bundesjustizministerin steht allerdings die mangelnde Entscheidungsfreude der meisten Gerichte gegenüber. "Ein grundlegendes Problem ist, dass die derzeit schon bestehenden Gesetze durch die Gerichte meistens nicht ausgeschöpft werden und häufig eine mündliche Entschuldigung des Straftäters ausreichend ist, um mit einer kleinen Geldstrafe davonzukommen“, erläutert Sabrina Deiter die Schwachstellen. In diese Richtung bewegen sich auch die Forderungen der dbb jugend nrw. Egal, ob es um die bestehende Gesetzgebung oder die künftige gehe. Gesetze, die nicht ausgeschöpft und angewendet werden sind wie zahnlose Tiger. "Sie tun den Tätern nicht weh. Die Polizisten aber werden weiterhin schmerzende Erfahrungen sammeln müssen und bleiben die Opfer“, sagt Deiter.