| |
 |  | |
| Sozialwahl - Auch du kannst wählen |
|
| 26.04.2011 |
|
|
Was, schon wieder Wahlen? 70,8 Prozent machten bei der letzten Bundestagswahl ihr Kreuzchen. Am niedrigsten war die Wahlbeteiligung unter den 21- bis 25-Jährigen. Und jetzt steht die Sozialwahl an! Wer, bitteschön, soll da mitmachen? Und was ist das überhaupt? Wir geben dir die Antworten:
In diesen Tagen kommen die Wahlunterlagen ins Haus geflattert. Auf den grauen Umschlägen prangt unübersehbar das Logo zur Sozialwahl, ein grinsender roter Briefumschlag. Das ist das Zeichen, aufzureißen statt wegzuschmeißen. Denn jeder weggeworfene Umschlag ist eine weggeworfene Stimme für die eigene Zukunft.
Was macht die Selbstverwaltung eigentlich?
Die Selbstverwaltung in der gesetzlichen Unfallversicherung kümmert sich um Unfallverhütungsvorschriften und setzt sie fest. Außerdem legt sie die Höhe der Beiträge fest, richtet Widerspruchsstellen ein und stellt den Haushaltsplan fest. Natürlich wählt sie auch den ehrenamtlichen Vorstand. |
|
Die Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet auch darüber, welche Reha- und Präventionsmaßnahmen überhaupt gefördert werden. Jeder, der sich also das Bein bricht und nachher eine Rehamaßnahme benötigt, bekommt die Auswirkungen der Wahl am eigenen Leib zu spüren. Die Selbstverwaltung entscheidet zudem darüber, wer Chef der Krankenkasse wird und wie viel er oder sie als Gehalt bekommt. Sie beauftragt u.a. auch Wirtschaftsprüfer, um Betriebsabläufe unter die Lupe zu nehmen.
Ähnlich wie die Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet auch die der Rentenversicherung u. a. über die Übernahme und Förderung von Reha-Angeboten.
Wer wird gewählt?
|
Die Sozialwahl läuft bis Anfang Juni. - Beteiligt euch!
Foto: (c) Kampagne Sozialwahl |
|
Auf dem Stimmzettel stehen keine politischen Parteien zur Wahl, sondern Organisationen und Interessengruppen, die in Listen ihre Kandidaten aufstellen. Das sind zum Beispiel Arbeitnehmervereinigungen, wie der dbb beamtenbund und tarifunion oder verschiedene Krankenversicherungen. Es können sich aber auch „freie Listen“ zur Wahl stellen.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Versicherten und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie Mitglieder der Ersatzkassen, die am 3. Januar 2011 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Keine Rolle spielt dabei die Nationalität.
Wie kann ich wählen?
Ganz bequem von zu Hause. Die Unterlagen zur Briefwahl wurden bis zum 21. April per Post verschickt. Bis spätestens zum 1. Juni müssen sie mit Kreuz versehen, aber ohne Anschrift beim Sozialversicherungsträger eingegangen sein, um mitgezählt zu werden. Die Rücksendung des in den Wahlunterlagen enthaltenen roten Wahlumschlags ist kostenlos. Die Sozialwahl findet ausschließlich als Briefwahl statt.
Wie kann man sich über das Wahlergebnis informieren? |
|
|
Alle Wahlinformationen, so auch das Ergebnis nach der Wahl, findet man auf www.sozialwahl.de. Außerdem geben auch alle Ersatzkassen und die Rentenversicherung im Netz einen Überblick.
An der letzten Sozialwahl nahmen 30 Prozent der 48 Millionen Wahlberechtigten teil. Es liegt auch an dir, ob es diesmal mehr werden. |
|
 | |  |
|