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Kurz telefoniert - viel bezahlt
31.05.2011  
Der Handytarif ist günstig und es gibt sogar ein neues Handy gratis. Das hört sich für die meisten gut an und motiviert viele junge Leute, auf solche Lockangebote einzugehen. Erst nachher zeigt sich, dass die Rechnung nicht aufgeht. Die Kostenfalle schnappt zu.

Die Möglichkeiten der Abzocke übers Handy sind vielfältig: individuelle Klingeltöne sind angesagt und werden darum natürlich oft gewechselt. Musik, Apps, Gewinnspiele - all das kann den Handynutzer teuer zu stehen kommen. Nicht nur, weil der Kauf an sich schon kostet, sondern auch weil damit oft versteckte Kosten verbunden sind.

Gefahr der Branding-Handys

Besonders riskant sind so genannte Branding-Handys. Das Logo des Betreibers prangt vom Display und als "Kundenservice" sind gleich schon mal einige Tasten vom Netzbetreiber für bestimmte Dienste vorbelegt. Ein simpler Tastendruck reicht dann aus, um - manchmal unbemerkt - ins Internet zu gehen.

Ebenso sind, nach Informationen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, bei einigen gebrandeten Handys spezielle Einstellungen des Herstellers - zum Beispiel die Übertragung von Bildern per Kabel, Infrarot oder Bluetooth zum PC - deaktiviert. Die Kunden werden auf diese Weise genötigt, Bilder, die sie archivieren wollen, über den teueren Media-Message-Service (MMS) des Mobilfunkanbieters zu versenden.

Doch es gibt eine Chance, das Handy wieder gegen den Kaufpreis umzutauschen: Das Umprogrammieren von Handys durch den Anbieter kann nämlich als Mangel gewertet werden, so entschied das Arbeitsgericht Potsdam (Az. 34 C 563/04) und verpflichtet den Anbieter, dem Käufer den Kaufpreis zurückzuerstatten. Das gilt allerdings nur, wenn der Anbieter nicht ausdrücklich auf das Branding hingewiesen hat. Die Kosten, die ein versehentliches Nutzen verschiedener Dienste verursacht hat, muss der Kunde jedoch auf jeden Fall selber zahlen.

Zusätzlicher Haken bei den Branding-Handys: Der Nutzer kann die Voreinstellungen nicht selbst löschen. Oft wird für ein "De-Branding" dann der Kauf einer Software nötig, die locker mal 25 Euro kosten kann.

Vorsicht bei Kurznummern und den Fünfstelligen

Ebenso kann derjenige schnell in die Kostenfalle tappen, der auf SMS-Werbeangebote reagiert oder Klingeltöne per Kurznachricht bestellt. Verführt durch Werbe-SMS wird man dann gebeten, eine 0900-Nummer oder eine Kurzwahlnummer anzurufen und schon gibt man das Geld schneller aus, als es verdient ist. Auch bei Klingeltönen, Logos oder Infos, die über fünfstellige Kurznummern bestellt werden können, sollte der Handybesitzer wachsam sein. Diese Dienste werden oft als "Premium-SMS" bezeichnet, über die Handyrechnung abgerechnet und sind richtig teuer - und manchmal schließt man beim Kauf über solche Nummern auch unbemerkt ein Abo ab, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Schnell mal per SMS an einem Gewinnspiel teil­nehmen? Das kann für Handy-Nutzer teuer werden
In der Werbung sind oft nur die viel günstigeren Nummern bei Anrufen aus dem Festnetz angegeben. Wer diese Sondernummern also nutzen will, der sollte unbedingt aus dem Festnetz anrufen und bei Rück­fragen per Mail oder übers Internet agieren.

Außerdem sollte man bei genauer Betrachtung der Geschäftsbedingungen diejenigen Anbieter meiden, die ihren Sitz im Ausland haben oder nur über eine Postfachadresse zu erreichen sind. Oft ist es nach Vertragsabschluss ausgesprochen schwierig, den­jenigen ausfindig zu machen, der hinter den Angeboten steckt. Wer versucht, den Anbieter dennoch zu ermitteln, sollte es über eine auf den Internetseiten der Netzbetreiber angebotene Liste versuchen. Viele Premium-SMS-Nummern sind jedoch an weitere Anbieter untervermietet, erklärt die Verbraucherzentrale NRW, so dass es auch hier schwierig ist, den letztendlich Verantwortlichen zu ermitteln.
Unbemerkt ein Abo am Hals

In die Kostenfalle führen können auch Abos für Klingeltöne, Logos oder Handyspiele, die sich hinter Bezeichnungen wie "mload", "multi media Load" oder "Jamba-Option" verstecken. Manchmal mag der Upload von Klingeltönen zunächst kostenfrei sein. Geld zahlen muss man dann aber zum Beispiel ab dem vierten Monat. Das ahnen viele nicht, denn es ist unter dem Kleingedruckten im Vertrag versteckt. Eine weitere Falle: Der Klingelton an sich kostet vielleicht nicht viel, wohl aber die Gebühren fürs Handy-Internet.

Stolpern kann man beim mobilen Telefonieren zudem über die Taktung, nach der abgerechnet wird. In der Regel wird ein Gespräch nicht sekundengenau berechnet, sondern bereits bei einem Gespräch von einer Sekunde auf die volle Minute aufgerundet. Das läppert sich. So kostet ein Gespräch, das 62 Sekunden gedauert hat, bei einem Minutenpreis von 29 Cent im 60/1-Takt 30 Cent, bei einem 60/60-Takt hingegen schon 58 Cent.

Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen etwas schief laufen, ist die Verbraucherzentrale des jeweiligen Bundeslandes eine gute Anlaufstelle. Meist kennen die Mitarbeiter dort die miesen Tricksereien und man bekommt eine Einschätzung darüber, wie gut die Chancen stehen, sich dagegen zu wehren.