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| Der Bund als Arbeitgeber |
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Der Bund bezeichnet den Staat Deutschland. Er beschäftigt bei seinen Behörden und Institutionen ca. zehn Prozent (etwa 400.000) der Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes der Bundesrepublik, davon etwa ein Drittel als Soldatinnen und Soldaten.
Die unmittelbare Bundesverwaltung erfüllt alleöffentlichen Aufgaben, die im Interesse des Staates erforderlich sind. Sie umfasst zum einen die Regierung und die politisch gestaltenden Tätigkeiten. Zum anderen umfasst sie die Behörden, die die Aufgaben des Bundes verwaltungstechnisch umsetzen. Entsprechend wird zwischen den obersten Bundesbehörden und nachgeordneter Bundesverwaltung unterschieden.
Oberste Bundesbehörden
Die Bundesregierung besteht aus Bundeskanzler/in sowie den Bundesministerinnen und Bundesministern. Dem Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin sind drei selbständige oberste Bundesbehörden zugeordnet: das Bundeskanzleramt, das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und der Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien. Jeder Bundesministerin und jedem Bundesminister ist jeweils ein Bundesministerium unterstellt. Neben der Bundesregierung haben auch die anderen Verfassungsorgane - Bundespräsident, Deutscher Bundestag, Bundesrat, Bundesverfassungsgericht - eine eigene Verwaltung. Zu den obersten Bundesorganen zählt auch der Bundesrechungshof. Er prüft als Organ der Finanzkontrolle die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung der Bundesverwaltung.
Bundesverwaltung
Zur Bundesverwaltung gehören folgende Behörden:
- Auswärtiger Dienst
- Bundesfinanzverwaltung
- Bundeswehr- und Verteidigungsverwaltung
- Bundeswasserstraßen und Schifffahrt
- Bundespolizeibehörden, Bundeskriminalamt
- Nachrichtendienste des Bundes (Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst)
Auf dieser Seite findest du eine Sammlung von Links zu den Ausbildungsangeboten und Ausbildungsinformationen beim Bund.
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